Andererseits hätten die Beschwerdeführenden im April 2023 von der Gemeinde Steffisburg die Auskunft erhalten, dass es sich beim fraglichen Teilabschnitt um eine Gemeindestrasse handeln würde. Weiter hätten sie bei der Errichtung einer Baute auf ihrem Grundstück im Jahr 2014 eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands von 3.6 m zum fraglichen Teilabschnitt der Gemeindestrasse benötigt und diese von der Baubewilligungsbehörde auch erhalten.