Das TBA OIK I reichte dem Rechtsamt am 25. November 2024 eine Stellungnahme zur Erschliessung und Verkehrssicherheit ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten daraufhin Gelegenheit, zu sämtlichen Eingaben Stellung zu nehmen. 6. Gemäss ihrem Schreiben vom 30. Dezember 2024 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf Schlussbemerkungen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2025 nahmen die Beschwerdeführenden erneut Stellung und halten darin an ihren Ausführungen in der Beschwerde vollumfänglich fest. 7. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen