5. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2024 holte das Rechtsamt bei der Gemeinde Steffisburg mit Blick auf den strittigen Strassenabstand konkretisierende Unterlagen und Pläne ein und bat sie gleichzeitig, das Bauprojekt dem Fachausschuss vorzulegen und einen entsprechenden Bericht einzureichen. Weiter holte es beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurskreis I (TBA OIK I) eine Stellungnahme betreffend die Erschliessung und die Verkehrssicherheit auf dem erwähnten Grundstück ein.