4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Steffisburg beantragt mit ihrer Stellungnahme vom 17. September 2024, dass die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen und der Gesamtentscheid bestätigt wird. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt mit ihrer Beschwerdeantwort vom 24. September 2024 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtentscheids vom 17. Juli 2024.