1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. Januar 2024 bei der Gemeinde Steffisburg ein Baugesuch für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Parzelle Steffisburg Grundbuchblatt Nr. K.________ ein. Dem Vorhaben auf dem erwähnten Grundstück ging bereits ein Baubewilligungsverfahren voraus, wobei der damalige Gesamtentscheid der Gemeinde Steffisburg mit Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) vom 19. Dezember 2023 aufgehoben wurde.1 Gegen das neue und angepasste Bauvorhaben erhoben wiederum die Beschwerdeführenden Einsprache. 1 Siehe hierzu BVD 110/2023/112.