10/11 BVD 110/2024/110 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid der Gemeinde Vechigen vom 15. Juli 2024 wird aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2800.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.