Zusammengefasst kann somit festgehalten werden, dass sich die massgeblichen tatsächlichen Verhältnisse aufgrund der sich nun auf den Bauparzellen befindenden geschützten Hecken wesentlich verändert haben. Der Gesamtbauentscheid kann somit nicht ohne Weiteres verlängert werden, sondern es bedürfte hierzu gegebenenfalls einer Ausnahmebewilligung und entsprechender Auflagen. 4. Rückweisung