Allerdings ist bestritten, ob sich alle diese Gewächse – allenfalls in geringerem Umfang – auch schon zum Zeitpunkt des Gesamtbauentscheids dort befunden haben. Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass die Hecken in der Zwischenzeit mindestens teilweise gerodet worden seien, so dass es sich bei der heutigen Vegetation nicht mehr um jene aus dem Jahr 2019 handeln würde. Die Beschwerdegegnerin entgegnet, dass sich die betreffende Vegetation zwischen 2018 und 2024 nicht wesentlich geändert habe. Im Fachbericht vom 14. Februar 2025 äussert sich die ANF nur betreffend die Hecke 1 dahingehend, dass diese bereits auf alten Luftbildern deutlich zu erkennen sei.