Fraglich ist, ob sich im vorliegenden Fall die massgeblichen tatsächlichen Verhältnisse zwischen der Erteilung des Gesamtbauentscheids im Jahr 2019 und dessen Verlängerung mit Entscheid vom 15. Juli 2024 wesentlich verändert haben. Wie oben dargestellt, befinden sich auf den Bauparzellen drei Hecken, die heute in ihrem Bestand geschützt sind. Allerdings ist bestritten, ob sich alle diese Gewächse – allenfalls in geringerem Umfang – auch schon zum Zeitpunkt des Gesamtbauentscheids dort befunden haben.