Gemäss Fachbericht Naturschutz vom 14. Februar 2025 hat die ANF auf den vom Bauvorhaben der Beschwerdegegnerin betroffenen Parzellen drei Hecken festgestellt, welche die obgenannten Kriterien erfüllen. Die ANF führt diesbezüglich im erwähnten Fachbericht folgendes aus: «Die Hecke 1 befindet sich im mittleren Bereich der Parzelle K.________ entlang der Stützmauer. Sie besteht hauptsächlich aus rotem Hartriegel, schwarzem Holunder, Liguster, Sal-Weide und gemeiner Hasel. Sie erfüllt somit die Voraussetzungen nach Art. 28 NSchG. Da die Hecke sowie die Umgebung seit Jahren nicht mehr gepflegt wurden, hat sich die armenische Brombeere sehr stark ausgebreitet und wuchert auch in die Hecke.