5/11 BVD 110/2024/110 züglich nicht verändert und der Blick in die Vorakten bestätige den bereits langjährigen Vorbestand dieser Naturhecke in geringerem Umfang. Einzig die Tatsache, dass sich eine bestehende Hecke aufgrund vernachlässigten Unterhalts weiter ausgebreitet habe, rechtfertige keine grundsätzliche Neuüberprüfung des Gesamtbauentscheids.