Deshalb seien die Bauparzellen inzwischen von Pflanzen überwuchert und es sei davon auszugehen, dass es sich bei der nun vorhandenen Vegetation um schützenswerte Hecken und Feldgehölze im Sinne des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz handelt. Da sich damit die massgeblichen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert hätten, sei eine Verlängerung der Baubewilligung ausgeschlossen oder höchstens noch unter Erteilung einer entsprechenden Ausnahmebewilligung möglich.