8. Mit Verfügung vom 7. Januar 2025 holte das Rechtsamt bei der Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur (ANF) einen Fachbericht zur Beurteilung der Bepflanzung auf der Bauparzelle (bzw. den entsprechenden neuen Parzellen Vechigen Grundbuchblatt Nr. K.________, A.________ und B.________) ein. Mit Verfügung vom 26. Februar 2025 stellte das Rechtsamt den von der ANF erstellten Fachbericht Naturschutz vom 14. Februar 2025 den Verfahrensbeteiligten zu und gab ihnen gelichzeitig Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen.