6. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 gab das Rechtsamt den Beschwerdeführenden Gelegenheit, sich zum beantragten Entzug der aufschiebenden Wirkung zu äussern. Mit Stellungnahme vom 29. Oktober 2024 beantragen die Beschwerdeführenden die Abweisung des Gesuchs betreffend Entzug der aufschiebenden Wirkung. Mit ihrer Eingabe vom 5. November 2024 hält die Beschwerdegegnerin am Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde fest.