4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 15. August 2024 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen die teilweise Aufhebung des Verlängerungsentscheids und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zwecks Fortsetzung des Verfahrens unter Wahrung sämtlicher Parteirechte. Sie verlangen hinsichtlich der heutigen Bepflanzung auf dem Baugrundstück die Prüfung, ob es sich dabei allenfalls um geschützte Hecken handeln könnte. Zudem sei die Verlängerung der Baubewilligung nur unter der Auflage zu gewähren, dass auch eine Photovoltaikanlage erstellt werde. Im Übrigen sei der angefochtene Entscheid zu bestätigen;