2. Mit Schreiben vom 31. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Vechigen die Verlängerung des Gesamtbauentscheids um zwei Jahre. Nach der Publikation des Verlängerungsgesuchs erhoben die Beschwerdeführenden dagegen Einsprache. 1/11 BVD 110/2024/110