betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Vechigen vom 15. Juli 2024 (Baubewilligung Nr. 359/047-18; Verlängerung der Baubewilligung) I. Sachverhalt 1. Mit Gesamtbauentscheid vom 23. August 2019 erteilte die Gemeinde Vechigen der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf der Parzelle Vechigen Grundbuchblatt Nr. I.________. Nachdem die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die dagegen erhobenen Beschwerden mit Entscheid vom 31. August 2020 abgewiesen hat, erwuchs der erwähnte Gesamtbauentscheid in Rechtskraft.