hat. Der Durchgang wird aufgrund des mit den geplanten Bauten überall vorgesehenen Grenzabstands von 1 m für Fussgänger nicht eingeschränkt. Auch dieser Punkt steht der Gutheissung der vorliegenden Projektänderung folglich nicht im Weg und die Projektänderung kann insgesamt bewilligt werden. 4. Kosten