Darin ist ersichtlich, dass mit der vorgesehenen, ca. 1.2 m hohen Einfriedung auf dem betreffenden Grundstück überall ein Grenzabstand von 1 m gegenüber der nördlichen Nachbarparzellen eingehalten wird. Weiter lässt der eingehaltene Grenzabstand gemäss der Anmerkung auf dem Plan «Gartenumänderung 2024», gestempelt vom Rechtsamt am 5. Dezember 2024, die Aufrechterhaltung eines durchgängigen Gehwegs bzw. «Trampelpfads» entlang der Einfriedung hin zum G.________ auf Parzelle Meinisberg Grundbuchblatt Nr. J.________ zu. Schliesslich ist im erwähnten Schnittplan ersichtlich, wie die Bauherrschaft die Hangsicherung mittels Betonfundamenten, Jurasteinmauern und Hochbeeten vorsieht.