b) Die Projektänderung vom 5. Dezember 2024 ersetzt das ursprüngliche Baugesuch vom 12. Februar 2024 (mit den von der Vorinstanz bewilligten Plänen vom 10. Juli 2024) im Umfang der vorgesehenen Änderungen betreffend die Aussenraumgestaltung. Massgeblich sind die Projektänderungspläne «Gartenumänderung 2024» und «Schnitt A-A’ / B-B’ / C-C’», beide gestempelt vom Rechtsamt am 5. Dezember 2024. Darin ist ersichtlich, dass mit der vorgesehenen, ca. 1.2 m hohen Einfriedung auf dem betreffenden Grundstück überall ein Grenzabstand von 1 m gegenüber der nördlichen Nachbarparzellen eingehalten wird.