6. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die Projektänderung und die Vereinbarung zur Stellungnahme zu. Mit Schreiben vom 7. Januar 2025 teilte die Gemeinde Meinisberg mit, dass sie keine Einwände gegen die Projektänderung habe. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen