5. Mit Schreiben vom 4. Dezember 2024 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung (Projektänderungspläne gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 5. Dezember 2024) sowie eine gemeinsam mit dem Beschwerdeführer unterzeichnete Vereinbarung vom 22. bzw. 27. November 2024 ein. Darin verpflichtete sich der Beschwerdegegner zur Einreichung und Verwirklichung der erwähnten Projektänderung, sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten im vorliegenden Beschwerdeverfahren. Der Beschwerdeführer stimmte mit Unterzeichnung der Vereinbarung dem geplanten Vorgehen zu und verzichtete auf eine weitere Stellungnahme. Weiter vereinbarten die Parteien die Wettschlagung ihrer Parteikosten.