Fussweg zum G.________ auf Parzelle Meinisberg Grundbuchblatt Nr. J.________ aufgrund des Bauvorhabens des Beschwerdegegners künftig unterbrochen werde. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. Mit seiner Beschwerdeantwort vom 28. August 2024 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde. Zudem reichte er einen aktualisierten Plan betreffend die vorgesehene Umgestaltung der Gartenanlage ein. Die Gemeinde Meinisberg hielt gemäss ihrer Stellungnahme vom 13. September 2024 an der Baubewilligung vom 10. Juli 2024 fest.