Von einer erheblichen Komplexität, wie dies in den Schlussbemerkungen vorgebracht wird, kann nicht gesprochen werden. Dass das Verfahren zudem schon lange andauert und der Rechtsanwalt erst im Rahmen der Beschwerdeerhebung im Sommer 2024 mandatiert wurde, wie dies in den Schlussbemerkungen zudem geltend gemacht wird, vermag an der getroffenen Einschätzung zu dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses nichts zu ändern. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4500.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten werden daher auf CHF 5175.35 (Honorar CHF 4500.00, Auslagen CHF 287.55, Mehrwertsteuer CHF 387.80) festgesetzt.