Überdies ragt dieser deutlich weiter in den Gewässerraum hinein als die Vormauerungen, womit das öffentliche Interesse an der Freihaltung des geschützten Gewässerraums stärker zu gewichten ist. Gleiches gilt für den Balkon EG Nord (Projektänderungsinhalt h) und die Laube EG Süd (Projektänderungsinhalt i), welche ebenfalls deutlicher in den Gewässerraum ragen als die Vormauerungen und zudem unstrittigerweise auch keinen Nutzen aus Sicht des Hochwasserschutzes mit sich bringen.