Weiter besteht ein öffentliches Interesse an der Freihaltung des geschützten Gewässerraums. Selbst wenn die hier noch zur Diskussion stehenden Bauteile nicht mehr so weit in den Gewässerraum ragen wie die bereits zurückgebauten Bauten (Schopf und Autounterstand), so stellen sie dennoch eine Erweiterung in den Gewässerraum dar, welche es angesichts der Wichtigkeit der Einhaltung der nötigen, zu Gewässern einzuhaltenden Abständen konsequent zu verhindern gilt. Abgesehen davon lässt sich höchstens bei den beiden Vormauerungen (Projektänderungsinhalte a und b) sagen, dass die Erweiterung in den Gewässerraum relativ marginal ist.