Wer aus einer beweisbedürftigen Tatsache etwas für seinen Rechtsstandpunkt ableiten will, trägt die sodann Beweislast und damit auch die Folgen der Beweislosigkeit.20 Die Beschwerdeführenden vermögen den Beweis nicht zu erbringen, dass sich in den farblich nicht 20 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 19 N. 7. 13/21 BVD 110/2024/105