Es sei daher keine natürliche Versickerung vorgesehen. Im Sinne des Hochwasserschutzes verbessere der Schwarzbelag die Schutzmassnahmen, da die Zuflüsse zu den Pumpenschächten nicht noch zusätzlich vom Schwemmgut vom Vorplatz belastet würden. Die Rechtswidrigkeit werde durch den Belag zudem nicht verstärkt. Hinzu komme, dass bereits vor Beginn der Bauarbeiten der Boden an den meisten Stellen versiegelt gewesen sei. Im Bereich des Autounterstands habe sich ein Schwarzbelag befunden, unter der Laube und entlang der Hausmauer ein Plattenweg. Beides sei mit Kies überdeckt worden.