d) Die neu geplanten zwei Betonstützen (Süd) im UG der Westfassade zum Werkraum (Projektänderungsinhalt d) sollen als Ersatz für die derzeit vorhandenen provisorischen Stützen realisiert werden. Die Beschwerdeführenden bringen vor, bereits vor dem Umbau habe sich an dieser Stelle ein Unterstand befunden. In der ersten Bauphase sei die alte Holzkonstruktion durch eine Betonkonstruktion mit identischen Dimensionen saniert worden. Gestützt auf die zusammen mit 12/21 BVD 110/2024/105