Das Kriterium der geringfügigen Erweiterung einer bestehenden Anlage kann vorliegend nicht geprüft werden, da kein Bauvorhaben vorliegt, und ist deshalb zu verneinen. Es ist weiter zu prüfen, ob die Grundstücke in der Umgebung baulich weitgehend ausgenützt sind, da dies ein Hinweis für die Dichte der Bebauung insgesamt sein kann. Im Norden und Osten sind die angrenzenden Bauzonen überbaut, ansonsten sind die nachbarlichen Grundstücke allesamt noch unüberbaut, weshalb dieses Kriterium zu verneinen ist.