Das AGR, Abteilung Orts- und Regionalplanung, befasste sich mit der Frage des dicht überbauten Gebiets im Rahmen des rechtskräftigen Genehmigungsentscheids der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Rüegsau vom 27. August 2024, zumal die Beschwerdeführenden die Beurteilung ihrer Parzelle als nicht dicht überbaut in ihrer Einsprache gegen die Ortsplanungsrevision bestritten. Das AGR nahm in seinem Entscheid eine Einzelfallbeurteilung vor (Ziff. 4.2 der Genehmigungsverfügung) und führte dabei u.a. Folgendes aus: