Inzwischen ist die Ortsplanungsrevision, welche vom AGR mit Verfügung 27. August 2024 rechtskräftig genehmigt wurde, in Kraft getreten. Im Bereich der Parzelle Rüegsau Grundbuchblatt Nr. I.________ ist dabei ein Gewässerraum von 17 m (und damit je Seite von ca. 7.5 m) ausgeschieden (vgl. Art. 523 Abs. 1 GBR9 sowie Zonenplan Gewässerräume). Auch bei Anwendung dieses neuen Rechts als «günstigeres Recht» liegen alle strittigen, hier zu beurteilenden Bauvorhaben im geschützten Gewässerraum.