Die Parteien erhielten mit dieser Verfügungen Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt führte mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 aus, dass es auf eine weitere Stellungnahme ver- 4 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 4/21 BVD 110/2024/105