5. Mit Verfügung vom 17. Oktober 2024 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten die eingegangenen Eingaben sowie eine Aktennotiz vom 16. Oktober 2024 zu. In Letzterer informierte das Rechtsamt, dass gemäss telefonischer Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters des AGR, Abteilung Orts- und Regionalplanung, der Genehmigungsentscheid des AGR in Sachen Gesamtrevision Ortsplanung der Gemeinde Rüegsau vom 27. August 2024 (G.-Nr. 2022.DIJ.8109) nicht angefochten worden damit in Rechtskraft erwachsen ist. Die Parteien erhielten mit dieser Verfügungen Gelegenheit zur Einreichung einer allfälligen Stellungnahme.