4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 29. August 2024 führte das Tiefbauamt Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) aus, es habe keine ergänzenden Bemerkungen zur genannten Beschwerdesache. Die Gemeinde hielt in ihrer Stellungnahme vom 3. September 2024 fest, der Inhalt der Beschwerde führe zu keinen neuen Erkenntnissen, weshalb an den gefassten Beschlüssen und insbesondere am Amtsbericht vom 19. Juni 2020 festgehalten werde. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Orts- und Regionalplanung, äusserte sich mit Stellungnahme vom 2. September 2024.