i. Laube EG (Süd) an der Westfassade (nachträglich) Vollständiger Rückbau bis auf die bestehende Fassadenflucht des Gebäudes sowie im Bereich der Terrasse bis auf deren Flucht. Gleichzeitig sind die provisorischen Stützen zu entfernen. Wo erforderlich ist die Ergänzung von Absturzsicherungen bei den eingebauten Fenstertüren bzw. bodenebenen Fenstern vorzunehmen. Die Absturzsicherungen sind bezogen auf die Gestaltung (Farbgebung und Materialisierung) in Anpassung an die Neuanlagen auszuführen.