Entsprechend diesen Ausführungen verfügte das Regierungsstatthalteramt im Gesamtentscheid vom 2. Juli 2024 (Ziff. IV) die Teilbaubewilligung für die Projektänderungsinhalte e, f, j, k, l, m, n, o und p und den Bauabschlag für die Projektänderungsinhalte a, b, c, d, g, h und i. Gleichzeitig verfügte sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wie folgt (Ziff. IV.3): 3.1 Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands muss für die einzelnen Projektänderungsinhalte aufgrund der Darstellungen in den gültigen Bauplänen gemäss Ziff. 1.1 vornach wie folgt vorgenommen werden.