betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 2. Juli 2024 (eBau Nr. A.________; Bauten im Gewässerraum) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden reichten im Dezember 2014 bei der Gemeinde Rüegsau ein Baugesuch ein für die Sanierung und den Ausbau des Wohnhauses sowie die Neuerstellung eines Carports auf Parzelle Rüegsau Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnund Gewerbezone WG2. Mit Gesamtentscheid vom 10. September 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung. Dieser Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft.