Daher sei die ganze Zufahrt sanierungsbedürftig. Eine blosse Eindeckung der untersten Meter mit Asphaltbelag reiche nicht aus, um die nachbarrechtlichen Probleme und die Sicherheitsprobleme auf dem Trottoir zu lösen. Seiner Auffassung nach müssten auf der ganzen Zufahrt Rasengittersteine eingelegt werden. Anders als der Beschwerdeführer meint, dürfte es sich dabei allerdings nicht um baubewilligungsfreien Unterhalt, sondern um eine baubewilligungspflichtige Erneuerung handeln,7 deren Bewilligungsfähigkeit ausserhalb der Bauzone nicht ohne weiteres gegeben sein dürfte. Wie es sich damit verhält, kann jedoch offengelassen werden.