ersten Wasserabschlag mit einem Belag zu versehen. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Verfügung vom 26. April 2024 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Mit Gesamtentscheid vom 1. Juli 2024 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung für die Teilbefestigung der Grundstückzufahrt im Bereich der Kantonsstrasse.