Zudem sei ein erhöhter Strassenunterhalt notwendig. Zur Behebung des Mangels schlug die Gemeinde eine Befestigung der Grundstückzufahrt mindestens auf den ersten 5 Metern ab Strassenrand vor. Die Beschwerdegegnerin reichte am 21. Dezember 2022 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch ein für die Mängelbehebung. Vorgesehen ist, die Zufahrt ab Trottoirrand bis zum 1/7 BVD 110/2024/104