1. Die Beschwerdegegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Saanen Grundbuchblatt Nr. I.________ an der J.________strasse 1.________. Das Grundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Am 27. April 2022 teilte die Gemeinde Saanen dem Ehemann der Beschwerdegegnerin mit, bei einer Fahrbahnkontrolle sei festgestellt worden, dass von der privaten Zufahrt zur J.________strasse 1.________ grössere Verschmutzungen durch abgeschwemmtes Material ausgehe, das bei Regenfällen auf das Trottoir und die J.________strasse gespült werde. Dieses Kies- und Sandmaterial stelle insbesondere für Zweiradfahrer eine grosse Unfallgefahr dar. Zudem sei ein erhöhter Strassenunterhalt notwendig.