Das gilt selbst dann, wenn die Berechnung anhand der Bestimmungen für die Hotelnutzung zu erfolgen hätte. Das Gebäude auf der Bauparzelle ist ca. 8.7 m breit und 11 m lang und weist drei Stockwerke auf (Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, Dachgeschoss).37 Damit ergibt sich überschlagsweise gerechnet eine Geschossfläche von maximal 287.1 m2 (8.7 m x 11 m x 3) und eine Bandbreite zwischen zwei und zwölf Abstellplätzen für Motorfahrzeugen (vgl. Art. 52 Abs. 1 Bst. b und Abs. 2 BauV) bzw. von 5 Abstellplätzen für Zweiräder (vgl. Art. 54c Abs. 1 Bst. b BauV).