Die Ausübung der Bewilligung unterliegt lediglich den Beschränkungen, die von Gesetzes wegen allgemein für solche Bewilligungen gelten. Auflagen zu einer Baubewilligung kommen deshalb nur bei Bauvorhaben in Betracht, die je nach ihrer Gestaltung oder Einrichtung oder je nach der Art der Nut- 28 Vgl. den Parkplatznachweis auf pag. 39 der Vorakten, den Situationsplan vom 5. April 2024 sowie den Fassaden- plan vom 5. April 2024 29 Pag. 32 der Vorakten 30 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 29 N. 1