20% der Erneuerungskosten belaufen sich somit auf CHF 200.‒. Es liegt auf der Hand, dass der Aufwand für eine hindernisfreie Bauweise diesen Betrag vorliegend bei weitem übersteigen dürfte. Das gilt insbesondere für die von der Procap in ihrem Fachbericht vom 16. Mai 2024 geforderte rollstuhlgerechte Erschliessung des Erdgeschosses mittels Plattformtreppenlift oder Rampe sowie den Einbau einer ebenerdigen Dusche in der Wohnung im Erdgeschoss. Im Übrigen scheint das Bestehen einer Anpassungspflicht vorliegend auch mit Blick auf Art. 22 Abs. 2 BauG fraglich.