Niveauunterschiede in der Erschliessung öffentlich zugänglicher Bauten müssen stufenlos mit Rampen oder Aufzügen überwindbar sein.21 Treppen mit zwei und mehr Steigungen sind mit Handläufen zu versehen.22 Stufen und Treppen müssen mit einer Markierung gekennzeichnet sein.23 Weiter sieht die SIA-Norm 500:2009 mit Ziff. 4.4 auch Vorschriften für die Beleuchtung vor. In Betrieben, die Gästen Unterkunft geben, muss ein Teil der Gästezimmer hindernisfrei sein. 3% aller Gästezimmer, mindestens aber ein Gästezimmer muss als Typ I (rollstuhlgerecht) ausgeführt werden.24 Ziff. 7.9 der SIA-Norm 500:2009 legt die verschiedenen Anforderungen für Gästezimmer Typ I (rollstuhlgerecht) fest.