In Anbetracht der mit der touristischen Vermietung generierten Einnahmen sei die Umsetzung der Einwände gemäss Fachbericht der Procap vom 16. Mai 2024 verhältnismässig bzw. mit geringem Aufwand verbunden. In ihren Schlussbemerkungen vom 8. November 2024 ergänzt die Gemeinde, gemäss Ziff. 3.1 der BSIG-Weisung Nr. 7/721.0/13.1 habe ein Einfamilienhaus mit mehr als 10 Personen die Anforderungen an ein Mehrfamilienhaus zu erfüllen. Bei einem Mehrfamilienhaus werde die Procap daher immer in das Baubewilligungsverfahren miteinbezogen.