13.1 seien ab dem elften Gast die Brandschutzanforderungen zu überprüfen. Die Gemeinde gewichte die Anforderungen an das behindertengerechte Bauen genau so stark wie jene des Brandschutzes. Durch die Umsetzung der geforderten Massnahmen der Procap werde der Ferienaufenthalt Personen mit Beeinträchtigung massiv erleichtert. Die Umsetzung der Massnahmen sei erforderlich und zumutbar. Sowohl die Einrichtung eines IV-WCs wie die Erstellung eines Treppenlifts sei umsetzbar. In Anbetracht der mit der touristischen Vermietung generierten Einnahmen sei die Umsetzung der Einwände gemäss Fachbericht der Procap vom 16. Mai 2024 verhältnismässig bzw. mit geringem Aufwand verbunden.