a) Die Wohnungen im Mehrfamilienhaus auf der Bauparzelle sind nur über Treppenstufen erreichbar.12 In ihrem Fachbericht vom 16. Mai 2024 hielt die Procap fest, bei einem Angebot von 18 Gästebetten im selben Gebäude sei mindestens ein rollstuhlgerechtes Gästezimmer Typ I (Wohnung) mit einer rollstuhlgerechten Erschliessung erforderlich. Das erste Wohngeschoss bedürfe einer rollstuhlgerechten Erschliessung (Plattformtreppenlift oder Rampe). In der Wohnung im Erdgeschoss sei ein Gästezimmer Typ I zu planen. Die Türe zum Bad sei mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0.80 m auszuführen. Zudem sei das Bad mit einer ebenerdigen Dusche auszurüsten.