Dadurch wird eine Fachstelle aber nicht zur Verfahrenspartei. Der Antrag der Gemeinde auf Beiladung der Procap wird daher abgewiesen. Das gilt im Übrigen auch, soweit die Gemeinde damit sinngemäss die Einholung einer Stellungnahme bei der Procap im Beschwerdeverfahren beantragen wollte. Wie aus den nachfolgenden Ausführungen hervorgeht, kann der Sachverhalt aufgrund der vorhandenen Akten genügend festgestellt werden. Von einer Stellungnahme der Procap wären keine neuen Erkenntnisse zu erwarten gewesen. 2. Baubewilligungspflicht